Rechtsanwalt Rolf Deichmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht in Hannover, München und Hamburg

Abschleppen: BGH zum Umfang des Ersatzanspruchs
Abschleppen eines Fahrzeugs von Privatgrundstück:
BGH zum Umfang des Ersatzanspruchs
Einzelfallunabhängige Kosten nicht ersatzfähig
Wer sein Fahrzeug auf einem fremden Privatgrundstück parkt, setzt sich einem deliktischen Schadensersatzanspruch aus. Dieser folgt aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 858 Abs. 1 BGB, da das unberechtigte Abstellen des Fahrzeugs (im entschiedenen Fall auf dem Kundenparkplatz eines Fitnessstudios) eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB darstellt, der sich der Grundstücksbesitzer nach § 859 Abs. 1 bzw. Abs. 3 BGB erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 30/11 - Rn. 6).
Der BGH nahm nun zum Umfang des Schadensersatzanspruchs Stellung. Zu den ersatzfähigen Kosten gehören hiernach nicht nur die reinen Abschleppkosten, sondern auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstanden sind, etwa durch die Überprüfung des unberechtigt abgestellten Fahrzeugs, um den Halter ausfindig zu machen, die Zuordnung des Fahrzeugs in eine bestimmte Fahrzeugkategorie und das Anfordern eines geeigneten Abschleppfahrzeugs.
Nicht ersatzfähig sind nach Auffassung des BGH dagegen die Kosten für die Bearbeitung und außergerichtliche Abwicklung des Schadensersatzanspruchs, die Kosten für die Überwachung des Grundstücks im Hinblick auf unberechtigtes Parken und Kosten der Beweissicherung. Diese seien unabhängig von einem konkreten Parkverstoß und müssten deshalb nicht ersetzt werden.
BGH, Urteil vom 04. Juli 2014 - V ZR 229/13
Leitsatz:
Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten für das Entfernen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs bemisst sich nach den ortsüblichen Kosten für das Abschleppen und für die unmittelbar mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs verbundenen Dienstleistungen.
Anhörungsbogen der Behörden in München, Hannover & Hamburg · Verhalten bei Verkehrsunfällen · Unfallregulierung · Verkehrsanwalt · Bußgeldbescheid in München, Hannover & Hamburg · Ein Rechtsanwalt bei Unfällen